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Informationsbrief Das neue Frankreich 24 Jul 2017

Informationsbrief Das neue Frankreich | Neuerungen 24. Juli 2017

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Das neue Frankreich: Was unter Macron für Unternehmer und Investoren besser wird

Neuerungen zum 24. Juli 2017

 

Der Senatsausschuss für Soziales hat den Entwurf des Ermächtigungsgesetzes im Wesent­lichen akzeptiert. Allerdings sind 31 Änderungen vorgeschlagen worden, die über den ur­sprünglichen Entwurf noch hinausgehen. Der Senat ist Frankreichs zweite Legislativkammer, die am heutigen 24. Juli zu einer Debatte und Abstimmung über das Ermächtigungsgesetz zusammentritt. Anschließend wandert der Entwurf erneut ins Parlament.

Ziel der 31 Änderungsvorschläge des Senatsausschusses ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Attrak­tivität der französischen Wirtschaft zu fördern, den besonderen Bedürfnissen kleiner Unter­nehmen Rechnung zu tragen sowie das Arbeitsrecht zu Gunsten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu vereinfachen. Die Reformen, die zunächst im Wege einer Verordnung um­gesetzt werden, müssen zwar im Anschluss ebenso durchs Parlament wie jedes andere Gesetz. Macron und seine neue Regierung haben dort allerdings eine komfortable Mehrheit und hoffen, durch die vorgeschalteten Verordnungen Zeit zu gewinnen.

Den Senatoren zufolge sollen Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern, die keine Gewerk­schafts­vertreter haben, Betriebsvereinbarungen direkt mit den Personal­vertretern, notfalls sogar direkt mit den Mitarbeitern schließen dürfen. Des Weiteren forderten die Senatoren, die  Anfechtungsfristen bei betriebsbedingten Ent­lassungen noch stärker zu verkürzen.

Unsere jüngst veröffentlichten Hintergrundinformationen zu den geplanten Wirtschafts­reformen in Frankreich finden Sie unter https://lpa-ggv.de/de/aktuelles/informationsbrief-das-neue-frankreich-juni-2017/

Kontakt für Rückfragen

 

Dr. Steffen Paulmann berät Unternehmen aus französisch- und englischsprachigen Ländern im deutschen Wirtschafts- und Arbeitsrecht.

Spezialgebiete Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, Wettbewerbs- und Vertriebsrecht.

Büro Frankfurt, Tel. +49 69 97961-107, [email protected]

 

 


 

Sandra Hundsdörfer berät international tätige Unternehmen im französischen Arbeits- und Handelsrecht. Die von ihr betreuten Mandanten sind meist Muttergesellschaften aus dem deutschsprachigen Raum und deren französische Töchter, die in Frankreich eine Vertriebs- oder Produktionstätigkeit haben.

Büro Paris, Tel. +33 1 44 51 70 15, [email protected]

 

 

 

Courage Strategieberatung
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