Das neue Frankreich: Was unter Macron für Unternehmer und Investoren besser wird
Neuerungen zum 24. Juli 2017
Der Senatsausschuss für Soziales hat den Entwurf des Ermächtigungsgesetzes im Wesentlichen akzeptiert. Allerdings sind 31 Änderungen vorgeschlagen worden, die über den ursprünglichen Entwurf noch hinausgehen. Der Senat ist Frankreichs zweite Legislativkammer, die am heutigen 24. Juli zu einer Debatte und Abstimmung über das Ermächtigungsgesetz zusammentritt. Anschließend wandert der Entwurf erneut ins Parlament.
Ziel der 31 Änderungsvorschläge des Senatsausschusses ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der französischen Wirtschaft zu fördern, den besonderen Bedürfnissen kleiner Unternehmen Rechnung zu tragen sowie das Arbeitsrecht zu Gunsten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu vereinfachen. Die Reformen, die zunächst im Wege einer Verordnung umgesetzt werden, müssen zwar im Anschluss ebenso durchs Parlament wie jedes andere Gesetz. Macron und seine neue Regierung haben dort allerdings eine komfortable Mehrheit und hoffen, durch die vorgeschalteten Verordnungen Zeit zu gewinnen.
Den Senatoren zufolge sollen Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern, die keine Gewerkschaftsvertreter haben, Betriebsvereinbarungen direkt mit den Personalvertretern, notfalls sogar direkt mit den Mitarbeitern schließen dürfen. Des Weiteren forderten die Senatoren, die Anfechtungsfristen bei betriebsbedingten Entlassungen noch stärker zu verkürzen.
Unsere jüngst veröffentlichten Hintergrundinformationen zu den geplanten Wirtschaftsreformen in Frankreich finden Sie unter https://lpa-ggv.de/de/aktuelles/informationsbrief-das-neue-frankreich-juni-2017/
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