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Steuerrechtlicher Informationsbrief
01 Mrz 2019
Steuerrechtlicher Informationsbrief | März 2019
- Neue Abgabefristen für Steuererklärungen ab 2018 und neue Regelungen für Verspätungszuschläge
- Umsatzsteuerbescheinigung im Online-Handel
- Gesellschaftereinlage als Finanzierungshilfe für GmbH
- Arbeitslohn: Rabatt von dritter Seite
- Schuldzinsabzug bei Überentnahmen – Anwendung durch Finanzverwaltung
- Geschäftsveräußerung: Erwerb des Inventars und Anmietung der Immobilie
- Begünstigung der Nutzung „öffentlicher Verkehrsmittel“ auch für Taxis
- Grundsteuer-Erlass wegen Ertragsminderung
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