Die meisten deutschen Banken haben sich durch Abschluss eines Qualified Intermediary-Agreements freiwillig der partiellen Geltung des US-Steuerrechts unterworfen, um ihren Kunden die Vorteile der amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen zur Verfügung stellen zu können.
Die bisherigen QI-Agreements sind zum 31.12.2016 ausgelaufen; QI-Banken, die weiter als QI handeln wollen, müssen sich bis zum 31.3.2017 beim QI-Portal des IRS registrieren. Das dazugehörige Compliance-Programm ist durch Revenue Procedure 2017-15 allerdings erneut teilweise verschärft worden. Anbei ein Überblick über die wichtigsten Änderungen: