Nachklapp zur US-Steuerreform: Neue Abzugspflichten bei Veräußerungsgewinnen von PTPs
Am 13. Mai 2019 hat der Internal Revenue Service (IRS) die Proposed Regulations zur neuen Section 1446(f) veröffentlicht, die durch den „Tax Cuts and Jobs Act“ in den Internal Revenue Code (IRC) eingerückt ist.
Im Kern geht es um eine neue Kategorie der Quellenbesteuerung für Nicht-US-Personen: veräußert ein ausländischer Gesellschafter einen Anteil an einer in den USA „gewerblich“ tätigen Personengesellschaft (also mit „effectively connected income – ECI“), so unterliegt der bei der Veräußerung des Anteils realisierte Betrag einer Quellensteuer, die vom Erwerber des Anteils einzubehalten und abzuführen ist.
Dies gilt auch für Anteile an sog. Publicly Traded Partnerships (PTP). Da deren Anteile über die Börse gehandelt werden und die PTP ihre ausländischen Anleger nicth kennt, gelten abweichende Regelungen bezüglich der Steuerabzugsverpflichtung.
Hier plant der IRS, dass der Broker (in Zukunft auch ein Qualified Intermediary), der dem Veräußerer den Bruttoveräußerungserlös auszahlt bzw. gutschreibt, und der den Status des Veräußerers kennt, den Steuerabzug vornimmt.
Da Section 1446 bislang nicht in den Anwendungsbereich des QI-Vertrages gefallen ist, ziehen die Proposed Regulations einen Änderung des QI-Vertrags nach sich.
Wenn die Proposed Regulations nach den öffentlichen Anhörungen und Eingaben im Federal Register veröffentlicht und damit final werden (dieser Zeitpunkt ist noch offen, kann aber durchaus noch diese Jahr erfolgen), sind die Regelungen 69 Tage nach der Veröffentlichung „scharf geschaltet“. Sofern die QIs von den Regelungen in Bezug auf Anteilsveräußerungen bei PTPs der Sache nach betroffen sind, ist die Rechtslage leider nicht eindeutig, solange die Regelungen noch nicht in den QI-Vertrag aufgenommen worden sind. Hier gilt es, die weiteren Entwicklungen zu verfolgen.
A. Historie der Einführung von Sec. 1446(f) IRC
Der Tax Cuts and Jobs Act 2017 „TCJA“ trat inhaltlich am 1.1.2018 in Kraft und wurde im Amtsblatt der USA zum 22.12.2017 verkündet. Dieser beinhaltete neue Regelungen zum Quellensteuerabzug bei der Veräußerung von Anteilen an bestimmten Personengesellschaften durch ausländische Gesellschafter („foreign partners“).
Am 29.12.2017 wurden mit der Notice 2018-08 für „publicly traded partnerships“ (PTP) die neuen Regeln des Steuerabzugs (nicht die Besteuerung dem Grunde nach) aufgeschoben („suspended“). Am 2.4.2018 wurde mit der Notice 2018-29 für „Non-PTP“ Details zu den Quellensteuerabzugsverpflichtungen erläutert, die Regelungen aber noch nicht „scharf geschaltet“ (suspensions of WHT). Weiterhin erließ der IRS Ende 2018 die „Proposed Regulations“ zu § 864 (c) IRC (eingerückt in den CFR durch Fed. Register Vol. 83, Nr. 247 vom 27.12.2018).
In den Proposed Regulations vom 27.12.2018 geht es inhaltlich darum, dass die gewerblichen Einkünfte („effectively connected income with a trade or business within the U.S.“ (ECI) der Personengesellschaft („partnership“) erfasst werden. Dies gilt nicht nur für die laufenden Erträge, sondern auch für den Gewinn bei der Veräußerung, sofern der Gewinn der gewerblichen Tätigkeit zugeordnet werden kann.
Der IRS hat für die Proposed Regulations vom 13.5.2019 zu § 1446(f) IRC ein public hearing in Aussicht gestellt, sofern entsprechende Eingaben bis zum 12. Juli 2019 gemacht wurden. 60 Tage nach der Veröffentlichung der Final Regulations im Federal Register treten die Regelungen in Kraft.
B. Übersicht über die neue Quellensteuer-Abzugsverpflichtung für Qualified Intermediaries
Nach den neuen Änderungen muss der QI – hier als „broker“ – den Steuerabzug nach Sec. 1446(f) IRC vornehmen, wenn der Veräußerer eine Nicht-US-Person ist und einen Anteil an einer PTP veräußert (§1.1446(f)-4(a)(1) Proposed Regulations):
“Withholding on the transfer of a publicly traded partnership interest.
(a) Broker’s obligation to withhold on a transfer of a PTP interest—(1) In general. If a transfer of a PTP interest is effected through one or more brokers, the transferee is not required to withhold under section 1446(f)(1) and § 1.1446(f)-2. Rather, any broker required to withhold under paragraph (a)(2) of this section must withhold a tax equal to 10 percent of the amount realized (as defined in paragraph (c)(2) of this section) on the transfer of a PTP interest, except as otherwise provided in this section. For rules regarding the application of section 1446(f)(4) and § 1.1446(f)-3 to a publicly traded partnership, see § 1.1446(f)-3(b)(2).”
Nach den Proposed Regulations ist vorgesehen, dass bei mehreren involvierten Brokern der Broker mit direkter Verbindung zum Veräußerer – als letzter in der Kette der Weiterleitung des Veräußerungserlöses – die Steuerabzugsverantwortung übernimmt (§1.1446(f)-4(a)(2)(ii) Proposed Regulations):
“(ii) Brokers with customer relationship with transferor. A broker that effects the transfer for the transferor as its customer (as defined in § 1.6045-1(a)(2)) is required to withhold under this section.”
C. Fragen zur Umsetzung im bestehenden US-Quellensteuerverfahren der QIs
Aus Sicht des QI bedeutet dies einen neue Kategorie der Steuerabzugsverpflichtung, bislang war der Steuerabzug auf Veräußerungserlöse bei Nicht-US-Personen im QI-Regime nicht vorgesehen.
Für die Umsetzung ergeben sich daraus eine Vielzahl von praktischen Fragestellungen. Nachfolgend haben wir eine Liste von Fragen zusammen gestellt, die sicherlich nicht abschließend ist, und die zum heutigen Stand noch nicht beantwortet werden können:
- Wird der QI neben den Veräußerungserlösen auch die Steuerabzugsverpflichtung bei IC27-Zahlungen übernehmen müssen?
- Wird die Steuerabzugsverpflichtung bei den Veräußerungserlösen als „Primary Withholding Responsibility“ ausgestaltet?
- Werden die Regelungen zu Sec. 1445 (FIRPTA – Personengesellschaften mt Investmentsin US-Immobilien) ebenfalls in den QI-Vertrag aufgenommen?
- Wann wird der neue QI-Vertrag veröffentlicht (und sei es im Entwurf?)? Wie werden sich die Änderungen in den Reporting-/Dokumentationsformularen widerspiegeln?
- Ab wann sind die QIs verpflichtet, den Steuerabzug vorzunehmen: ab Veröffentlichung des neuen verbindlichen QI-Vertrags oder schon vorher, falls die Final Regulations vor dem neuen QI-Vertrag in Kraft getreten sind?
- Sind die QIs verpflichtet, die Qualified Notices selbst abzurufen und auszuwerten, also zu prüfen, ob im Fall einer Anteilsveräußerung eine Ausnahme vom Steuerabzug gegeben ist?
- Wie werden die Finanzdatenprovider diese Regelungen aufgreifen?
- Wie verlässlich werden die Qualified Notices sein? Kann sich der QI darauf berufen?
Wir freuen uns auf die fachliche Diskussion mit Ihnen!