Das negative Zinsumfeld stellt Banken nicht nur vor betriebswirtschaftliche, sondern auch vor rechtliche Probleme. Sofern betriebswirtschaftlich sinnvoll, gilt es hier, möglichst schonend eine Anpassung der bestehenden Geschäftsbeziehungen an die neue Realität vorzunehmen (Punkt 1).
Im Aufsichtsrecht hat die BaFin – sehnlichst erwartet – am 15. März ihren Entwurf zu den „Auslegungs- und Anwendungshinweisen“ zum Geldwäschegesetz zur Konsultation gestellt (Punkt 2).
Im Steuerrecht haben es sich EU und OECD zum Ziel gesetzt, sog. „Gestaltungsmodelle“ meldepflichtig zu stellen. Der nationale Gesetzgeber folgt diesem Trend (Punkt 3). Verwaltungsseitig ist ein Schwerpunkt der Bemühungen die praktische Umsetzung der großen Investmentsteuerreform; das angekündigte „große BMF-Schreiben“ lässt allerdings auf sich warten (Punkt 4). Unmittelbar bankrelevante Änderungen im US-Steuerrecht finden Sie unter Punkt 5.