Amtshilferichtlinie 6 („DAC 6“)
Nach wie vor ist es nicht absehbar, ob für die Umsetzung der Anzeigepflicht für Steuergestaltungen auch innerstaatliche Gestaltungen meldepflichtig werden sollen. Im Hinblick auf die zwingende Umsetzung der Reportingpflicht für cross-border-Rechtsgestaltungen nach der Amtshilferichtlinie empfehlen wir, mit den „DAC 6“ bei der Umsetzung anzufangen; die Vorbereitungen für die Anzeigepflicht innerstaatlicher Gestaltungen kann unseres Erachtens waren, bis hier wenigstens ein Regierungsentwurf steht.
Uns begegnet die Frage nach späteren Meldepflichten für DAC 6 dabei vermehrt nicht nur aus „Compliance“, sondern auch – als Annex-Fragestellung – aus der „Deal“-Perspektive.
Ausführliche Informationen zu diesem Themengebiet finden Sie im beigefügten pdf.