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Steuerrechtlicher Informationsbrief 01 Dez 2019

Steuerrechtlicher Informationsbrief | Dezember 2019

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  1.  Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres
  2.  Grundsteuerreform beschlossen
  3.  Mindestlohn ab 1. Januar 2020: 9,35 Euro
  4.  Weitere Steueränderungen ab 2020 und später
  5.  Verbilligte Überlassung einer Wohnung
  6.  Vorsteuerabzug bei Umzugskostenerstattung an Arbeitnehmer
  7.  Zurechnung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs
  8.  Fristverlängerung bei Umstellung von Registrierkassen