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Steuerrechtlicher Informationsbrief 01 Feb 2019

Steuerrechtlicher Informationsbrief | Februar 2019

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  1. Nachzahlungszinsen verfassungswidrig? Erhebung ausgesetzt
  2. Statt „Gleitzone“ ab Juli 2019 neuer „Übergangsbereich“ bis 1.300,00 Euro
  3. Nutzung des betrieblichen PKW für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb
  4. Finanzverwaltung akzeptiert Erleichterungen bei Angabe der Anschrift in Rechnungen durch BFH-Rechtsprechung
  5. Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2019
  6. Frist für Jahresmeldungen in der Sozialversicherung: 15. Februar
  7. Lohnsteuerbescheinigungen 2018
  8. Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen

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