- Sonderausgaben 2023
- Geringwertige Wirtschaftsgüter noch bis Jahresende 2023 anschaffen
- Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (z. B. anlässlich von Betriebs- oder Weihnachtsfeiern)
- Dienstleistungs- und Handwerkerrechnungen bis Jahresende 2023 bezahlen
- Arbeitszimmer und Homeoffice ab 2023
- Ausweis von gewillkürtem Betriebsvermögen
- Lohnsteuer-Ermäßigung