LPA-GGV in den Medien

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LPA-GGV in den Medien 18 Jul 2023

„Rechnungen goes digital“

Mit dem Wachstumschancengesetz möchte der Gesetzgeber die Umsatzsteuer vollständig in das digitale Zeitalter bringen.

Wie in anderen europäischen Ländern (bspw. Italien) bereits üblich, sollen Rechnungen zukünftig unmittelbar mit dem Finanzamt automatisiert geteilt werden. Als ersten Schritt gilt es, rechtliche Grundlagen zur Nutzung und Verwendung von elektronischen Rechnungen zu schaffen.

Der Referentenentwurf sieht vor, dass zukünftig die elektronische Rechnung der Regelfall sein soll und Papierrechnungen nur noch subsidiär als „sonstige Rechnungen“ in Ausnahmefällen existieren dürfen. Ab 1. Januar 2025 sind Unternehmer grundsätzlich verpflichtet, im B2B-Geschäftsverkehr Rechnungen elektronisch zu stellen. Der Gesetzeswortlaut verweist für die formellen Anforderungen auf eine europäische Richtline aus 2014. Danach sollen elektronische Rechnungen bestimmte Kernelemente in einem semantischen Datenmodell wiedergeben und durch entsprechende Syntax Vorgaben maschinenlesbar sein. Insofern sind die Unternehmer auch verpflichtet zum 1. Januar 2025 geeignete Systeme für den Empfang solcher Rechnungen zu etablieren.

Um verfahrensrechtlichen Beweisproblemen vorzubeugen – beispielsweise bei der gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen – muss die Echtheit von Rechnungen ebenfalls neu geregelt werden. Die händische Unterschrift (ausdrucken, unterschreiben und einscannen) ist überholt. Der Nachweis soll zukünftig mittels qualifizierter elektronischer Signatur oder einer besonderen Art des elektronischen Datenaustauschs (EDI) erfolgen. Auch hier müssen Zertifizierungsprozesse berücksichtigt und eingeplant werden.

Zwar existiert gegenwärtig nur ein Referentenentwurf für die Anpassungen des Umsatzsteuergesetzes und der 1. Januar 2025 scheint in weiter Ferne zu liegen. Allerdings ist stets zu bedenken, dass die Implementierung eines funktionierenden Systems, die Anbietersuche und die hausinterne Umstellung von Prozessabläufen einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Unternehmen sind daher gut beraten, bereits jetzt die ersten Schritte zur Umsetzung anzugehen.