Informationsbriefe

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Durch das Referendum am 23. Juni 2016 stimmten die Bürger des Vereinigten Königreichs Großbritannien (GBR) für einen Austritt aus der EU. Seit dem 1. Februar 2020 ist GBR politisch nicht mehr Teil der EU. Bis zum 31. Dezember 2020 gilt noch eine Übergangsfrist. Die EU und GBR haben die Möglichkeit zur Verlängerung dieser Frist verstreichen lassen. Die Aussichten, dass EU und GBR sich vor Jahresende noch auf ein Abkommen verständigen, dass auch die Zollformalitäten entfallen lässt, erscheint nach den unverändert fortbestehenden, sog. „bedeutsamen Meinungsverschiedenheiten“ der Verhandlungsführer fraglich. Daher sollten Sie sich im Warenverkehr von und nach GBR darauf einstellen ab dem 1. Januar 2021 Zollformalitäten für Warenlieferungen zwischen der EU und GBR zu beachten. Die wesentlichen Punkte haben wir für Sie in dem anliegenden Informationsblatt zusammengestellt. möchten wir Sie in beigefügtem PDF kurz informieren.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.