LPA-GGV in den Medien

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LPA-GGV in den Medien 30 Apr 2019

Matthias Krämer: Brexit hat gravierende Folgen für Unternehmenssteuern

Börsen-Zeitung, Ausgabe 81 vom 27.04.2019

Konzerne müssen operative Abläufe optimieren und Risikofelder identifizieren

 

Die Zölle sind bei weitem nicht das einzige Problem. In der Wahrnehmung der Folgen des Brexit stehen vor allem diese vor Augen, illustriert zudem durch das Bild langer LKW-Schlangen an den französischen, niederländischen und britischen Häfen. Weitet sich die Perspektive, kommen als Nächstes die Folgen des Verlassens des einheitlichen Mehrwertsystems in das Blickfeld. Jedoch zeitigt der Brexit auch im Bereich der Unternehmenssteuern gravierende Folgen. Schließlich unterfallen dann die Wirtschaftsbeziehungen nicht mehr dem Schutz verschiedener EU-Richtlinien, die bei grenzüberschreitenden Sachverhalten eine nachteilige Besteuerung gegenüber Steuerinländern vermeiden. So führt das Ausscheiden aus der Mutter-Tochter-Richtlinie automatisch zu einer Minderung der Renditen britischer Tochtergesellschaften bei ihren deutschen Mutterunternehmen um 5 Prozentpunkte. Dies entspricht dem Quellensteuereinbehalt, der dann wieder zum Tragen kommt, gemildert allein durch die Reduzierung des Steuersatzes im Doppelbesteuerungsabkommen.

Zu nennen ist auch die Fusionsrichtlinie. Ihr Wegfall führt bei grenzüberschreitenden Änderungen in der Struktur einer Unternehmensgruppe zur sofortigen Besteuerung fiktiver Gewinne.

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Insbesondere stellt der Brexit Unternehmen vor die Herausforderung, ihre operativen Abläufe steuerlich zu optimieren. Dabei ergibt sich ein besonderer Gesichtspunkt aus dem mit Wirkung ab 1. April 2017 im Vereinigten Königreich auf 19 % herabgesetzten Körperschaftsteuersatz (ab 2020: 18 %). Das Vereinigte Königreich gilt seitdem als sogenanntes „niedrig besteuerndes Ausland“.  Nach dem deutschen Außensteuergesetz (AStG)…

 

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Bei Fragen kontaktieren Sie den Partner für internationales Steuerrecht bei LPA-GGV, Matthias Krämer.